Lexikon -Versicherungswert 1914
Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung gemäß den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" gilt der Versicherungswert 1914 als grundsätzlich vereinbart.
Bewertet zu den Preisen von 1914, versteht man unter Versicherungswert 1914 den ortsüblichen Neuwert (Neubauwert).
Als Basisjahr dient hierbei das Jahr 1914, weil dieses das letzte Jahr mit stabilen Baupreisen war.
Zur Ermittlung des Versicherungswertes 1914 dient der Baupreisindex.